Durch die Realisierung des Bauprojektes „Wohnen mit Pferden“ soll eine neue Form des Wohnbedürfnisses mit Pferden abgedeckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf des Betriebs zu gewährleisten, wurde für diese Wohn-Reit-Anlage ein Betreiberkonzept bzw. ein Betriebsablaufschema entwickelt.

Der Anforderungskatalog der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wurde im Betriebskonzept in vielen Punkten zugrunde gelegt, wie z.B. hinsichtlich der Detailangaben zur geplanten Pferdehaltung,  Haltungsform, Auslaufgrößen, Stallgestaltung und Boxenmaße.
Für den Erwerber und Nutzer des Pferdestalls ergeben sich Aufgaben, die er selbst zu erfüllen hat. Einige Arbeiten werden von der für die Anlage zuständigen Verwaltungsgesellschaft durchgeführt, die, ähnlich wie bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in den ersten Jahren vom Bauträger bestimmt wird. Dieser Verwalter kümmert sich, in Verbindung mit einem hinzugezogenen Pferdefachmann, um die Abwicklung in finanzieller Hinsicht und der Tierhaltung.

Auszüge aus dem Betriebskonzept

Aufgaben innerhalb des Wohn-Reit-Betriebes

 

Leistungsübernahme durch die Wohneigentümer der Häuser / Stallungen

  • tägliches Füttern und Futtereinkauf
  • tägliches Misten in den vor dem Stall befindlichen 1m³ Mistcontainer
  • tägliches Einstreuen der eigenen Boxen
  • tägliches Reinigen der Paddock Flächen
  • Pflege des eigenen Pferdes
  • Ein- und Ausstallen der Pferde auf die angrenzenden Weideflächen
  • Pflege- und Instandhaltung des eigenen Stallgebäudes
  • Abschluss einer Tierhaftpflicht-Versicherung
  • Bereitstellung eines Ersatzpferdes bei evtl. Tod des eigenen Pferdes innerhalb von 6 Monaten

(Die Verpflichtung der Pferdehaltung wird über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert)

Kostenverteilung hier:
alle hierfür anfallenden Kosten werden vom Wohneigentümer selbst getragen

Leistungsübernahme durch den Nachbar-Reitbetrieb

  • Verpachtung der Weideflächen und Führwege
    Kostenabrechnung durch die Verwaltungsgesellschaft
  • Mitnutzung der vorhandenen großen Reithalle und dem bestehenden Außenreitplatz gegen Gebühr möglich

Beispiele von Bewirtschaftungs-Einzelpunkten, für die eine monatliche Gebühr erhoben wird (Boxengeld):

  • Weidegang, falls selber nicht möglich oder in Urlaubszeiten (Aus- und Einstallen mit Helfern möglich)
  • Lohn Pferdewirt o.ä. Fachpersonal zur Überwachung der Pflichten der Pferdehalter (z.B. ausreichender Weidegang, Haltung, kranke Pferde etc.)
  • Helferstunden für die Bewirtschaftung der  Anlage
  • Radladerkosten für die Pflege der Halle und andere Arbeiten
  • Bewässerung Halle und Außengelände
  • Mistentsorgung
  • Frischwasser in den Ställen und an den Weiden
  • Strom (Beleuchtung Halle und Lampen der Gemeinschaftsfläche), Radlader, Weide
  • Versicherung Halle sowie Haftpflichtversicherung
  • Kaufmännische Verwaltung der Gesamtanlage durch einen Verwalter
  • Instandhaltungsrücklage Gemeinschaftsflächen

Die Höhe des Boxengeldes und die Abrechnungspunkte richten sich nach dem aktuellen Wirtschaftsplan des laufenden Jahres.

Weitere Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft

Einstellung und Organisation eines Helfers mit folgenden Aufgaben:

  • Verteilung von Heu und Stroh zu den Stallungen
  • mindestens zweimal wöchentlich je nach Bedarf: Abfuhr der  Minicontainer (1m³) an den Einzelstallungen zum vorhandenen Hauptmistcontainer
  • Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und Wege der Anlage
  • Pflege des Hallenbodens durch Radlader

Stand: Oktober 2020